Kanzlei Braun erstreitet Aufhebung der Zweijahres-Frist

Arbeitnehmer, die vor 2006 die Zwei-Jahres-Frist zur Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung versäumt haben, eröffnet das Jahressteuergesetz 2008 die Chance, vom Finanzamt zuviel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen – rückwirkend bis ins vorige Jahrhundert. Dies gilt insbesondere für Lohnsteuerzahler, die unter Hinweis auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofs das „Ruhen des Verfahrens“ beantragt haben. Alle anderen können erstmals für das Steuerjahr 2005 den auf vier Jahre verlängerten Erklärungsspielraum nutzen.