Buchhaltung

 

Prüfung der Notwendigkeit

Zunächst entscheiden wir, ob und in welcher Form Sie eine Buchhaltung anfertigen müssen.

 

Vorbereitung und Organisation der Buchhaltung

Wenn Sie eine Buchhaltung anfertigen müssen, dann helfen wir Ihnen, Ihre Buchhaltung ausgehend von folgenden Fragen zu ordnen:

 

Welche Papiere sind aufzubewahren?
Wie soll ich diese Sortierung ablegen?
Welche Buchungskreise sind zu bilden?

 

Das Beachten unserer Sortierkriterien lohnt sich, denn dadurch fallen die Kosten für das Sortieren Ihrer Belege weg. Zur Vorbereitung einer Buchhaltung nutzen Sie bitte unsere bereitgestellte Checkliste.

     

    Anfertigung der Buchhaltung

Aus Ihren vorbereiteten Unterlagen erstellen wir dann Ihre Monats-, Quartals- oder Jahresbuchhaltung, welche folgende Punkte beinhaltet:

 

Erfassen sämtlicher Geschäftsvorfälle
Erstellen von Umsatzsteuervoranmeldungen und Übermittlung an das Finanzamt
Erstellen einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), damit Sie wissen, wie es um Ihr Unternehmen steht. Die BWA dient auch zur Vorlage bei der Bank, wenn es um eine Kreditvergabe geht
Auf Wunsch erstellen wir Summen- und Saldenlisten, die einen Überblick zu sämtlichen Vorgängen der bebuchten Konten bieten
Gerne übernehmen wir auch das Mahnwesen für Sie

 

Die Buchhaltung ist eine Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen, welche wir ebenfalls für Sie anfertigen können.

 

Kosten der Buchhaltung

Die Gebühr wird anhand der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) ermittelt. Die Kosten hierfür stammen aus der Tabelle C der StBGebV und richten sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens. Wir erheben hier üblicherweise eine Gebühr von 7/10, diese kann sich aber auf Grund des Umfangs der Buchhaltung ändern. Eventuell kann eine Kostenpauschale vereinbart werden.
Daher handelt es sich bei den Angaben in der nachfolgenden Tabelle auch nur um Anhaltspunkte für Ihre Kalkulation. Die Angaben in der Tabelle stellen keine Kostenzusage dar!

 

Jahresumsatz bis

Nettopreise
volle Gebühr

Nettopreise 7/10

Bruttopreise der Monatsbuchhaltung mit 19% Umsatzsteuer

15.000 €

58,00 €

40,60 €

48,31 €

25.000 €

81,00 €

56,70 €

67,47 €

50.000 €

110,00 €

77,00 €

91,63 €

100.000 €

150,00 €

105,00 €

124,95 €

200.000 €

220,00 €

154,00 €

183,26 €

500.000 €

410,00 €

287,00 €

341,53 €

1.000.000 €

700,00 €

490,00 €

583,10 €

2.000.000 €

990,00 €

693,00 €

824,67 €


Beispiel: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von 14.999 €, dann gilt für Sie die folgende Rechnung als Anhaltspunkt:
58,00€ * 7/10 = 40,60€
40,60€ * 1.19 = 48.31€

 

 

 

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