Jahresabschlüsse
Ihre Jahresabschlüsse dienen nicht nur zur Besteuerung, sondern auch der Auskunft über die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens. Weiter ist der Jahresabschluß ein aussagekräftiges Dokument bei der Kreditvergabe.
Aus der von uns oder von Ihnen eigens erstellten Buchführung fertigen wir für Sie gerne Ihren aussagekräftigen Jahresabschluß an.
Der Jahresabschluß wird von uns in Form einer Einnahme-Überschuß-Rechnung, inklusive der ab 2006 verbindlichen Anlage EÜR oder einer Bilanz angefertigt. Bei der Formwahl müssen gesetzlich jeweils alle Kriterien beachtet werden, wozu wir Sie gerne beraten und dann dementsprechend Ihren Jahresabschluß erstellen.