Lohnabrechnung

 

Die Lohnbuchhaltung ist nicht ein bloßes Ausdrucken von Lohnabrechnungen, sondern sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben. Es müssen steuerrechtliche Aspekte, sowie vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet und erfüllt werden.

 

Gerne übernehmen wir sämtliche Aufgaben Ihrer Lohnbuchführung für Sie. Unser Leistungsspektrum umfasst die folgenden Dienstleistungen:

 

Optimieren von Arbeitsverträgen

Beratung zu Einstellungsformen: Vollzeitarbeiter, Teilzeitarbeiter, geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs), kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, Beschäftigung von
Stundenten, Schülern, Praktikanten

Einrichtung Ihrer Lohnbuchführung
An- und Abmelden beim Sozialversicherungsträger
Berechnung der Bezüge für Arbeitszeiten, Schlechtwetterzeiten, Urlaubsgelder, Weihnachtsgelder, Tantiemen, Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, Anträge an die Krankenkasse nach dem Lohnfortzahlungsgesetz, Fertigung des Jahresentgeltnachweises für Berufsgenossenschaften und vieles mehr
Erstellung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Führen von Lohnkonten
Erstellen und Versenden von Beitragsnachweisen
Anmeldung der Lohnsteuer
Ausstellen von Lohnsteuerbescheinigungen
Betreuung und Teilnahme bei Lohnsteuer-Außenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen, Prüfungen durch das Arbeitsamt
Sämtlicher Schriftverkehr mit Kassen, Ämtern, Behörden, Berufsverbänden

 

Wir übernehmen diese Aufgaben gerne für Sie und fungieren somit als Ihr Personalbüro. Sie müssen sich also nicht mit den Lohnfragen und Abrechnungen auseinandersetzen, sondern teilen uns lediglich Ihre Änderungswünsche mit.

Hierzu verwenden Sie einfach unseren Personalfragebogen zur Erfassung Ihrer Mitarbeiter, welcher alle wichtigen Personaldaten beinhaltet. Wir benötigen den ausgefüllten Personalfragebogen für Ihre Lohnbuchhaltung.

 

Kosten der Lohnbuchhaltung

Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBGebV) ab.
Wir erheben eine einmalige Gebühr zur Einrichtung der Lohnbuchführung. Diese wird nach Zeitstunden erhoben. Eine Zeitstunde wird mit 65 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer berechnet.

 

Für die Lohnabrechnungen, das Führen der Lohnkonten und das Ermitteln der Sozialversicherungsbeiträge wird eine Gebühr von 10 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer pro Mitarbeiter und Zeitraum (Monat) erhoben.

 

Für Hilfeleistungen bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug und Lohnbuchführung erheben wir gemäß § 35 V StBGebV eine Zeitgebühr. Diese beträgt ebenfalls 65 € pro Stunde netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

 

Diese Angaben sind keine Kostenzusage, sondern sollen als Anhaltspunkte dienen. Es können gegebenenfalls separate Honorarvereinbarungen getroffen werden.

 

Zurück zur Übersicht