Steuererklärungen

 

Wir erstellen gerne Ihre Steuererklärung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Einkommensteuererklärung oder um eine betriebliche Steuererklärung handelt. Bei uns wird jeder Mandant mit der gleichen Aufmerksamkeit behandelt.

 

Bei der Erstellung Ihrer Erklärung gehen wir detailliert auf alle Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlrechte ein. Sie werden erstaunt sein, wie viele Möglichkeiten, trotz der ständigen Rechtsänderungen, sich noch bieten.

 

Die zu erwartende Steuerfestsetzung wird von uns vorab berechnet und Ihnen mitgeteilt. Vom Finanzamt eingehende Bescheide werden von uns geprüft und bei Abweichungen von unserer Vorabberechnung legen wir die erforderlichen Rechtsmittel ein.

 

Kosten der Steuererklärungen

Die Kosten für die Steuererklärungen werden gemäß der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) ermittelt.

Der Gegenstandswert für die folgenden Erklärungen ist die Summe aller positiven Einkünfte. Der Mindestgegenstandswert wird mit 6.000 € bemessen.

 

Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte, setzten wir in der Regel 1/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (StBGebV) an. Bei Mehraufwand, beispielsweise bei Untersuchung der Außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben, wird die zehntel Gebühr angehoben. Der Zehntelsatz beträgt hier aber höchstens 6/10. Genaue Angaben können erst nach Einsicht in die Unterlagen gemacht werden.

 

Die Gewerbesteuererklärung wird ebenfalls mit Zehntel abgerechnet. Die Gebühr liegt hier ebenfalls zwischen 1/10 und 6/10. Wir setzen hier in der Regel eine Gebühr von 3/10 an, allerdings kann auch hier erst nach Augenscheinnahme in Ihre Unterlagen die genaue Gebühr festgelegt werden.

 

Für die Umsatzsteuererklärung liegt der Gebührensatz zwischen 1/10 und 8/10. Bei dieser setzen wir in der Regel 3/10 an. Hier kommt es aber besonders darauf an, ob die Buchhaltung von uns oder von Ihnen angefertigt wurde, so daß die Gebühr hier stark variieren kann.

 

Die oben aufgeführten Steuererklärungen kommen am häufigsten vor. Wir bearbeiten aber selbstverständlich auch alle anderen Arten von Steuererklärungen.
Die folgende Tabelle, soll Ihnen einen groben Überblick über die Gebühren verschaffen:

 

Gegenstandswert bis Euro

Nettopreise
volle Gebühr

Als Beispiel werden 3/10 genommen

Bruttopreise der Erklärungen mit 19 % Umsatzsteuer

6.000

338,00

101,40

120,67

16.000

566,00

169,80

202,06

22.000

646,00

193,80

230,62

30.000

758,00

227,40

270,61

40.000

902,00

270,60

322,01

50.000

1.046,00

313,80

373,42

65.000

1.123,00

336,90

400,91

110.000

1.354,00

406,20

483,38

170.000

1.662,00

498,60

593,33

200.000

1.816,00

544,80

648,31

350.000

2.347,00

704,10

837,88

500.000

2.594,00

778,20

926,06

 

 

Mit der nachfolgenden Tabelle werden die Gebühren für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmertätigkeit), Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte (Renten) abgehandelt. Für jede Einkunftsart entsteht eine eigene Gebühr.

 

Die Kosten für die  Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten werden in Zwanzigstel abgerechnet. Der Gebührenrahmen liegt hier zwischen 1/20 und 12/20. Wir setzen hier in der Regel eine Gebühr von 4/20 an. Allerdings kann auch hier erst nach Augenscheinnahme in Ihren Unterlagen die genaue Gebühr festgelegt werden.

 

Der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung in der folgenden Tabelle ist die Summe der Einnahmen oder die Summe der Werbungskosten. Der Mindestgegenstandswert beträgt 6.000 €.

 

Gegenstandswert bis Euro

Nettopreise
volle Gebühr

Als Beispiel werden 4/20 genommen

Bruttopreise der Erklärungen mit 19 % Umsatzsteuer

6.000

338,00

67,60

80,44

16.000

566,00

113,20

134,71

22.000

646,00

129,20

153,75

30.000

758,00

151,60

180,40

40.000

902,00

180,40

214,68

50.000

1.046,00

209,20

248,95

65.000

1.123,00

224,60

267,27

110.000

1.354,00

270,80

322,25

170.000

1.662,00

332,40

395,56

200.000

1.816,00

363,20

432,21

350.000

2.347,00

469,40

558,59

500.000

2.594,00

518,80

617,37

 

Beispiel: Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung und Kapitaleinkünfte:

 

§§ StBGebV

Kurzbezeichnung

Gegenstandswert

Tabelle

Gebührensatz

Gebühr
Euro

24 Nr. 1

Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte

50.000 Euro

A

1/10

104,60

24 Nr. 8

Umsatzsteuererklärung
(10% der Nettoumsätze)

6.000 Euro

A

3/10

101,40

24 Nr. 5

Gewerbesteuererklärung

30.000 Euro

A

3/10

227,40

27

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

20.000 Euro

A

4/20

129,20

27

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

10.000 Euro

A

4/20

97,20

27

Einkünfte aus Kapitalvermögen

6.000 Euro

A

4/20

67,60

27

Einkünfte aus Kapitalvermögen

6.000 Euro

A

4/20

67,60

16

Post und Telekommunikation

 

 

Pauschale

20,00

 

Nettohonorar

 

 

 

 747,40

 

+ 19% Umsatzsteuer (VAT)

 

 

 

142,01

 

Endbetrag in Euro

 

 

 

889,41

 

Wir weisen nochmals darauf hin, daß es sich bei den oben aufgeführten Angaben um keine Kostenzusage handelt. Die Angaben sollen Ihnen lediglich als Anhaltspunkte dienen. Die genauen Gebühren können erst nach Augenscheinnahme in Ihre Unterlagen und Zahlen festgelegt werden.

 

 

 

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