Testamentsvollstreckung

 

Sicherlich möchten Sie, daß Ihr Eigentum in Ihrem Sinne vererbt wird. Sie haben bereits ein Testament gemacht bzw. Sie planen, ein solches aufzusetzen? Damit die Abwicklung Ihres Nachlasses aber tatsächlich reibungslos und Ihrem letzten Willen gemäß erfolgt, ist es ratsam, sich für einen Testamentsvollstrecker zu entscheiden.

 

Im Bereich der Testamentsvollstreckung bieten wir Ihnen:

 

Standfestigkeit

Als Testamentsvollstrecker erhalten wir unser Amt von Ihnen als Erblasser. Wir sind daher Ihrem Willen und nicht dem Willen potentieller Erben verpflichtet. Dieser Pflicht werden wir mit der nötigen Standfestigkeit nachgehen.

 

Vertrauen

Als Steuerberatung gehen wir mit Ihren Informationen immer äußerst verantwortungsvoll um, wodurch über die Jahre das Vertrauen unserer Mandanten in uns gewachsen ist. Dieses Vertrauen ist eine notwendige Basis für eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung.

 

Unabhängigkeit

Bei der Testamentsvollstreckung sind Ihre Wünsche unsere einzige Richtschnur.

 

Schutz vor der Erbschaftsteuer

Damit nicht unfreiwillig der Staat zu Ihrem Erben wird, beraten wir Sie natürlich auch über dieses Thema.

 

 

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