Testamentsvollstreckung
Im Bereich der Testamentsvollstreckung bieten wir Ihnen:
Standfestigkeit
Als Testamentsvollstrecker erhalten wir unser Amt von Ihnen als Erblasser. Wir sind daher Ihrem Willen und nicht dem Willen potentieller Erben verpflichtet. Dieser Pflicht werden wir mit der nötigen Standfestigkeit nachgehen.
Vertrauen
Als Steuerberatung gehen wir mit Ihren Informationen immer äußerst verantwortungsvoll um, wodurch über die Jahre das Vertrauen unserer Mandanten in uns gewachsen ist. Dieses Vertrauen ist eine notwendige Basis für eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung.
Unabhängigkeit
Bei der Testamentsvollstreckung sind Ihre Wünsche unsere einzige Richtschnur.
Schutz vor der Erbschaftsteuer
Damit nicht unfreiwillig der Staat zu Ihrem Erben wird, beraten wir Sie natürlich auch über dieses Thema.