Qualifizierter Einspruch bei Nachzahlung
Ein Steuerbescheid ist gerade dann sehr unangenehm, wenn aufgrund eines fehlerhaften Bescheides unerwartete Nachzahlungen drohen oder die Forderungen des Finanzamtes auf einer Schätzung beruhen.
Es reicht nicht aus, einen einfachen Einspruch einzulegen, da Sie trotz dieses Einspruchs erst einmal zahlen müßten. Der Steuerbescheid ist nämlich – bei Nachzahlungen – ein vollstreckbarer Titel. Also Vorsicht bei einer eventuellen Vollstreckung!
Damit Sie nicht später Ihrem zu Unrecht gezahlten Geld nachlaufen müssen, kombinieren Sie den Einspruch mit einem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges. Dann brauchen Sie bis zu einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides nicht zu zahlen.
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