Pendlerpauschale

 


Es geht dabei um die täglichen Fahrtkosten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz. Es ist auch der Begriff „Entfernungspauschale“ gebräuchlich.
Die Regierung ist der offiziellen Meinung, daß viele Bürger absichtlich weit weg von der Arbeit wohnen, um Steuern zu sparen, weil sie es wagen die Kosten abzusetzen.
In Wahrheit geht es darum, breite Schichten der arbeitenden Bevölkerung zur Kasse zu bitten. Tatsächlich existieren die Kosten und sind sogar noch höher als die 30 Cent, die pro Entfernungskilometer angesetzt werden.
Im November 2007 wurde bekannt, daß die große Koalition sich weigert, das Gesetz zu ändern. Statt dessen will man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe abwarten, was aber viele Jahre dauern kann.
Wer sich nicht rechtzeitig, Jahr für Jahr, wehrt, kann später von einer günstigen Entscheidung nicht mehr profitieren.
Die Kürzung der Pendlerpauschale für Fahrten bis zu 20 km ab 2007 ist verfassungsrechtlich falsch, um Ihre Rechte zu sichern raten wir Ihnen zu folgendem Vorgehen:


1. Pendlerpauschale auf Lohnsteuerkarte eintragen:
Fordern Sie Ihre aktuelle Lohnsteuerkarte 2007 und/oder schon 2008 bei Ihrem Arbeitgeber an.
Reichen Sie die Lohnsteuerkarte dann beim Finanzamt ein und beantragen Sie die Eintragung der ungekürzten Pendlerpauschale.
Zur Beantragung verwenden Sie folgendes offizielles Formular für 2007 (nur bis 30.11.2007 möglich) und/oder gleich das Formular für 2008 (nur bis 30.11.2008 möglich).


2. Einspruch gegen die Ablehnung der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte
Sollte Ihr Antrag auf Eintragung abgelehnt werden, so legen Sie gegen die Ablehnung innerhalb eines Monats Einspruch ein. Außerdem, das ist wichtig, beantragen Sie gleichzeitig vorläufigen Rechtsschutz mittels Aussetzung des Vollzuges.
Verwenden Sie dazu dieses Worddokument. Passen Sie den Text auf Ihre Situation an.


3. Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid
Nun kommt der wichtigste Schritt. Nach Ablauf des Jahres müssen Sie die Pendlerpauschale auch in Ihrer Jahreserklärung beantragen. Das Finanzamt wird – entsprechend der Rechtslage – die Pendlerpauschale streichen.
Dagegen müssen Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Eine vorherige Eintragung auf der Lohnsteuerkarte nützt Ihnen nichts mehr, weil nun die endgültige Entscheidung getroffen wird.
Außerdem kombinieren Sie den Einspruch mit einem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges, falls eine Nachzahlung ansteht.
Um nicht in eine teuere Klage gedrängt zu werden, beantragen Sie drittens das Ruhen des Verfahrens, um so kostengünstig bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes abzuwarten.
Für diese dreifache Kombination von Rechtsmitteln verwenden Sie folgendes Worddokument. Passen Sie den Text auf Ihre Situation an.
Den dritten Schritt können Sie auch machen, wenn Sie es zuvor versäumten, die Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.

 

 

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