Zahlungsschwierigkeiten - Stundungsantrag

 

Sie haben den Bescheid geprüft und er ist rechtskräftig geworden, so daß grundsätzlich kein Einspruch mehr möglich ist.

 

Die Nachforderung des Finanzamtes ist zwar berechtigt, aber Sie verfügen momentan nicht über genügend finanzielle Mittel, um diese zu begleichen. Wenn Sie die Nachforderung nicht für berechtigt halten, dann machen Sie einen Einspruch.

 

Vielleicht haben Sie auch bereits eine Mahnung mit Vollstreckungsankündigung erhalten? Dann ist jetzt höchste Eile geboten.


Nehmen Sie einen "Kredit" beim Finanzamt zu nominalen 6 % Zinsen in Anspruch. Das ist günstiger als ein Überziehungskredit bei Ihrer Hausbank.


Hierzu stellen Sie einen Stundungsantrag. Aber bleiben Sie realistisch. Das Finanzamt stundet nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag, sondern nur kurzfristig, möglichst innerhalb eines Jahres.

Verwenden Sie dieses Worddokument. Bauen Sie den Text auf Ihren Fall um.

 

 

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