Vollmachten
Zustellungsvollmacht
Um sich vor Fristversäumnissen zu schützen, erteilen Sie uns einfach eine Zustellungs- und Empfangsvollmacht. Diese dient dazu, daß sämtlicher Schriftverkehr mit dem Finanzamt direkt mit uns geführt wird. Selbstverständlich werden wir Sie über den Sachstand in Ihrer Angelegenheit auf dem Laufenden halten.
Drucken Sie bitte die Zustellungsvollmacht aus und füllen Sie diese an den entsprechenden Stellen handschriftlich aus. Senden Sie die Vollmacht in zweifacher Ausfertigung an uns zurück, damit wir sie dem Finanzamt vorlegen können. Die Vollmacht ist jederzeit von Ihnen widerrufbar.
Prozeßvollmacht
Bei einer Prozeßführung ist es unbedingt notwendig, daß eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Dies wird durch eine Prozeßvollmacht gewährleistet.
Drucken Sie bitte die Prozeßvollmacht aus und füllen Sie diese an den entsprechenden Stellen handschriftlich aus. Senden Sie die Vollmacht in zweifacher Ausfertigung an uns zurück, damit wir sie bei Gericht vorlegen können. Die Vollmacht ist jederzeit von Ihnen widerrufbar.
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