Musterverfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg Erstausbildungskosten / Kosten eines Erststudiums

Die Kanzlei Braun führt seit dem 14.12.2011 für einen Mandanten ein Musterverfahren vor dem FG Baden-Württemberg (Az.: 10 K 4245/11) wegen Neuregelungen im EStG, die den Werbungskostenabzug von Ausbildungs- und Studienkosten hindert. Nach unserer Meinung ist die derzeitige Gesetzeslage in § 12 Nr. 5 EStG verfassungswidrig. Wir beanstanden z. B. einen Verstoß gegen das Nettoprinzip, weil auf erwerbssichernde und existenzsichernde Ausgaben Einkommensteuer erhoben wird. Dazu kommt nach eine unzulässige Rückwirkung, da die Neuregelungen wegen §§ 52 Abs. 12 S. 11 und Abs. 23d S. 5 EStG bereits rückwirkend ab 2004 greifen.

In der Presse:

20.01.2012 Morgenweb: Mannheimer verklagt Fiskus