Buchführung mit DATEV und Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Buchführung ist die Erfassung aller Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge („Primanota“).

Sie erfüllen damit Ihre gesetzliche Pflicht nach den Steuergesetzen und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Hieraus ergibt sich auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA).

Prüfung von Notwendigkeit und Umfang

Zunächst entscheiden wir, ob und in welcher Form Sie überhaupt eine Buchhaltung anfertigen müssen. Kleinunternehmer (§ 19 UStG), Kleingewerbetreibende (§ 1 Abs. 2 und 241a HGB), sowie Freiberufler (§ 18 EStG) profitieren von gesetzlichen Erleichterungen und sparen so Kosten.

Trotz zulässiger Erleichterungen kann die Einrichtung einer Buchführung und die freiwillige Erstellung einer Bilanz steuerlich profitabel und geschäftlich sinnvoll sein.

Was die Buchführung für Sie leistet:

Was Sie leisten müssen:

  • Sie bereiten die Belege vor, indem Sie diese nach einer bestimmten Systematik ordnen. Hierzu können Sie unsere Checkliste verwenden (Link zum PDF). Je nach Größe und Organisation des Betriebes ändert und erweitert sich dies. Bargeldintensive Betriebe (z. B. Gaststätten, Einzelhandel) müssen eine Barkasse führen und tägliche Kassenberichte schreiben.
  • Nach der Vorbereitung bringen Sie die Belege in die Kanzlei. Hierzu bieten wir auch einen Abholservice auf Wunsch und senden Ihnen eine Erinnerung, falls Belege nicht rechtzeitig eintreffen.

Was wir für Sie leisten:

  • Kontieren der Belege, Fristüberwachung für den rechtzeitigen Belegeingang bei uns,
  • Elektronisches Einlesen von Kontoauszügen Ihrer Bank („Kontoauszugsmanager“), Kassendaten aus spezieller Excel-Tabelle,
  • Kontrolle der Rechnungen, Prüfung der Belege nach dem Umsatzsteuergesetz, Kassenminusprüfung, Debitoren/Kreditorenüberwachung,
  • Buchung der Geschäftsvorfälle (Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren, Darlehen, Löhne, Abschreibungen, Anlagenbuchhaltung, Inventuren) nach Standard- oder Spezialkontenrahmen mit der Steuerberater-Software DATEV.
  • Erstellung von monatlichen oder quartalsmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
  • Erstellung einer Kurzübersicht zur Darstellung der Vermögenslage und des wirtschaftlichen Erfolgs, grafische Monatsauswertung, zugesendet per Email oder Post,
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Berichte zur Information von Banken,
  • Summen- und Saldenlisten (SuSa).

Was Sie sonst interessieren könnte (Links):

Wir buchen für:

  • Handwerksbetriebe, Handelsgewerbe, Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure etc.), Immobilienmakler, Finanz- und Versicherungsmakler,
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG), Personengesellschaften GbR, BGB-Gesellschaften, GmbH & Co. KG,
  • Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen (Non-Profit), z.B. auch Kindergärten.