Was kostet die Buchführung?

Die Kosten der Buchführung variieren mit Umsatz und Aufwand. Die Gebühr wird anhand der Steuerberatergebührenverordnung (§ 33 StBVV) berechnet.

Die Kosten hierfür stammen aus der Tabelle C der StBVV und richten sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens.
Wir erheben hier üblicherweise eine Gebühr von 7/10 einer vollen Gebühr, diese kann sich aber auf Grund des Umfangs der Buchhaltung ändern. Eventuell kann eine Kostenpauschale schriftlich vereinbart werden.
Daher handelt es sich bei den Angaben in der nachfolgenden Tabelle auch nur um Anhaltspunkte für Ihre Kalkulation. Die Angaben in der Tabelle stellen also keine Kostenzusage dar.
Bitte lesen Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zu Kostenaussagen.

Beispielrechnung, monatliche Gebühren:

Jahresumsatz bis Nettopreise volle Gebühr 10/10 Nettopreise 7/10 Bruttopreise 7/10 incl. 19% USt
15.000 € 61,00 € 42,70 € 50,83 €
25.000 € 85,00 € 59,50 € 70,81 €
50.000 € 116,00 € 81,20 € 96,63 €
100.000 € 158,00 € 110,60 € 131,61 €
150.000 € 194,00 € 135,80 € 161,60 €
200.000 € 231,00 € 161,70 € 192,42 €
500.000 € 431,00 € 301,70 € 359,02 €
1.000.000 € 731,00 € 511,70 € 583,10 €
2.000.000 € 1.331,00 € 931,70 € 1.108,72 €

Zusatzkosten:

Insofern die Belege nicht schon wie besprochen vorsortiert sind, berechnen wir den Aufwand bis die eigentliche Buchung beginnen kann nach Stunden (95 € netto /Stunde). Auch gehört die Klärung von Belegen, also ob und wann diese bezahlt oder ob sie korrekt in der Höhe abgerechnet wurden, zu den Obliegenheiten des Mandanten. Solche Arbeiten sind ebenfalls gesondert nach § 33 Abs. 7 StBVV mit dem Stundensatz abzurechnen (95 € netto /Stunde).