Kanzlei Braun
- Inhaber:
- Diplom-Kaufmann und Steuerberater
Heinrich Braun - Adresse:
- Viktoriastr. 25 (in der Villa Steiner)
- 68165 Mannheim (Oststadt)
- Geschäftszeiten:
- Montag - Freitag: 9.00 - 18.00 Uhr
- Kontakt:
- Tel.: 0621 - 339 11 55 | Fax: - 339 11 66
- E-mail: kanzlei[at]steuerberatung-braun.de
Aktuelle Hinweise
- Weiterer Erfolg der Kanzlei Braun beim Bundesfinanzhof (BFH) im Krimi um Ausbildungskosten.6. Mai 2015 - 15:00
- Tätigkeitsschwerpunkt „Rechtsschutz gegen Finanzämter“?30. Juni 2014 - 16:08
- Musterverfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg Erstausbildungskosten / Kosten eines Erststudiums20. Januar 2012 - 15:50
Weiterer Erfolg der Kanzlei Braun beim Bundesfinanzhof (BFH) im Krimi um Ausbildungskosten.
/in Frontpage Article, Frontpage Article, Frontpage Article, Prozesse, Prozesse /von hbraunMit Urteil vom 13. Januar 2015 trägt die Kanzlei Braun einen weiteren Sieg beim Streit um die erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen vom Feld. Bei der Frage, ob Verluste, die in den vergangenen Jahren entstanden waren, nach §10d des Einkommenssteuergesetzes (EStG) gesondert festgestellt werden können, wenn eine Veranlagung zu Einkommenssteuer für das Verlustentstehungsjahr nicht erfolgt ist […]
Tätigkeitsschwerpunkt „Rechtsschutz gegen Finanzämter“?
/in /von hbraunArtikel in der NWB, der meistabonnierten Fachzeitschrift für Steuerrecht, vom 30.06.2014 In mehreren Entscheidungen haben sich Berufsgerichte über fünf Jahre damit auseinandergesetzt, ob ein Steuerberater den Tätigkeitsschwerpunkt „Rechtsschutz gegen Finanzämter“ haben kann und damit auf seinem Kanzleischild werben darf. Es wird das Klischee bedient, nachdem die Finanzämter grds. unrechtmäßig handeln und dass der Steuerberater […]
Musterverfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg Erstausbildungskosten / Kosten eines Erststudiums
/in /von hbraunDie Kanzlei Braun führt seit dem 14.12.2011 für einen Mandanten ein Musterverfahren vor dem FG Baden-Württemberg (Az.: 10 K 4245/11) wegen Neuregelungen im EStG, die den Werbungskostenabzug von Ausbildungs- und Studienkosten hindert. Nach unserer Meinung ist die derzeitige Gesetzeslage in § 12 Nr. 5 EStG verfassungswidrig. Wir beanstanden z. B. einen Verstoß gegen das Nettoprinzip, […]
Kanzlei Braun erstreitet Aufhebung der Zweijahres-Frist
/in /von hbraunArbeitnehmer, die vor 2006 die Zwei-Jahres-Frist zur Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung versäumt haben, eröffnet das Jahressteuergesetz 2008 die Chance, vom Finanzamt zuviel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen – rückwirkend bis ins vorige Jahrhundert. Dies gilt insbesondere für Lohnsteuerzahler, die unter Hinweis auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofs das „Ruhen des Verfahrens“ beantragt haben. Alle anderen können erstmals […]